Servicebedingungen
Meck-Schweizer GmbH
ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Meck-Schweizer GmbH
Gessin 7b
17139 Basedow
vertreten durch den Vorstand: Bernd Kleist
betreibt unter der Internetadresse www.meck-schweizer.de eine Regionalvermarktunsinitiative für regionale Produkte der Meck-Schweizer GmbH (nachfolgend: "Plattform"). Hier begegnen sich Menschen aus der Region Mecklenburgische Schweiz, die Produkte erzeugen, verarbeiten oder handeln. Registrierte Teilnehmer können diese Produkte hierbei entweder als Käufer erwerben und/oder diese als Verkäufer eigenständig zum Verkauf anbieten. Die Plattform richtet sich nicht an Unternehmen und nicht an den Endverbraucher:innen.
I. Geltungsbereich "Plattform"
1. Diese Nutzungsbedingungen regeln das Zustandekommen des Nutzungsvertrages mit der Meck-Schweizer GmbH sowie die Nutzung der Plattform. Zusätzlich können gesonderte Bedingungen für besondere Situation des Nutzungsverhältnisses Anwendung finden.
2. Für den Fall des Vertragsschlusses zwischen Käufer:in und Verkäufer:in auf der Plattform, wird die Meck-Schweizer GmbH grundsätzlich nicht Vertragspartei.
3. Eine bestimmte Erreichbarkeit der Plattform wird nicht zugesagt. Die Wartung der Plattform kann sich negativ auf die Abrufbarkeit auswirken. Wartungsmaßnahmen werden für die Teilnehmer:innen, soweit möglich, schonend durchgeführt. Regelmäßige oder planbare Wartungsarbeiten werden zu Zeitpunkten mit möglichst geringer Nutzung vorgenommen und bei erheblicher Dauer im Voraus angekündigt. Zusätzlich können unangekündigte Wartungsmaßnahmen bspw. bei unvorhersehbaren Störungen erforderlich sein. Selbiges gilt für Performance- oder sonstige Tests zur Weiterentwicklung bzw. Verbesserung der Plattform
II. Registrierung als Teilnehmer:innen
1. Der Besuch und das Betrachten der Plattform sind grundsätzlich kostenlos und zudem auch ohne Registrierung möglich. Für darüber hinausgehende Funktionen, insbesondere zum Verkauf und Erwerb von Produkten, ist eine Registrierung als Teilnehmer:innen erforderlich.
2. Nutzer:innen der Plattform können auch Einkaufsgemeinschaften sein. Einkaufsgemeinschaften gelten nicht als Verbraucher. Endverbraucher:innen können die Plattform nicht nutzen.
3. Mit der Registrierung und Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen können natürliche und juristische Personen Teilnehmer:innen der Plattform werden. Ein Anspruch auf Teilnahme an der Plattform besteht nicht. Natürliche Personen müssen volljährig sein. Die Registrierung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Für den Fall, dass eine Personengemeinschaft nur von mehreren Personen wirksam vertreten werden kann, muss die natürliche Person, die bei der Meck-Schweizer GmbH für die juristische Personengemeinschaft handelt, hierzu bevollmächtigt worden sein.
4. Mit der Registrierung stimmt die Teilnehmer:in seiner Teilnahme an einem Verbundzahlsystem zu. Mit der Teilnahme im Rahmen dieses Verbundzahlsystems werden somit gemäß Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §1 Abschnitt 10, Nr. 10* keine Zahlungsdienstleistungen ausgelöst.
* Dienste, die auf Instrumenten beruhen, die für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen nur in den Geschäftsräumen des Ausstellers oder im Rahmen einer Geschäftsvereinbarung mit dem Aussteller entweder für den Erwerb innerhalb eines begrenzten Netzes von Dienstleistern oder für den Erwerb einer begrenzten Auswahl von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden können.
5. Bei der Registrierung wählt der Teilnehmer ein Passwort. Das Passwort ist geheim zu halten und muss über eine hinreichende Komplexität verfügen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Passwort besteht nicht.
6. Nach dem Abschluss des Registrierungsprozesses - durch Ausfüllen der Anmeldemaske und Betätigung des entsprechenden Buttons – findet durch die Meck-Schweizer GmbH eine Prüfung der Zugangsberechtigung zur Plattform statt. Bei Zustimmung verschickt die Meck-Schweizer GmbH eine Nachricht an die im Zuge des Registrierungsprozesses vom Anmelder angegebene E-Mail-Adresse. Der Vertrag mit Meck-Schweizer GmbH wird erst geschlossen, wenn der Anmelder die in dieser E-Mail angegebene Internetadresse (Link) aufruft. Fehler der Eingaben kann der Teilnehmer vor dem Abspeichern jederzeit korrigieren.
7. Mit erfolgreicher Registrierung erhält der/die Teilnehmer:in ein eigenes Profil. Innerhalb dieses Profils können die eingegebenen Daten jederzeit selbstständig korrigiert und/oder erweitert werden. Teilnehmer sind verpflichtet, ihre Registrierungsdaten stets richtig zu halten und bei Änderungen unaufgefordert zu aktualisieren.
8. Das so registrierte Teilnehmer:innenkonto ist zunächst als reines "Käufer:innenprofil" registriert. Um darüber hinaus auch als Verkäufer:in auf der Plattform auftreten zu können, muss der/die Teilnehmer:in bei der Registrierung den Button "auch Verkäufer:in" aktivieren. Die Verkäufer:innenbedingungen sind gesondert formuliert und von der Verkäufer:in zu bestätigen.
9. Die Meck-Schweizer GmbH speichert die mit der Teilnehmer:in vereinbarten Vertragsbedingungen nach Abschluss des Registrierungsprozesses und sendet sie der Teilnehmer:in in der per E-Mail versandten Vertragsbestätigung zu. Es wird empfohlen, diese E-Mail dauerhaft aufzubewahren und/oder auszudrucken.
10. Teilnehmer:innenkonten sind grundsätzlich nicht übertragbar und dürfen nur durch die Teilnehmer:innen persönlich genutzt werden.
III. Zustandekommen von Verträgen zwischen Teilnehmer:innen
1. Bei den auf der Plattform verfügbaren Produkten handelt es sich um verbindliche Angebote zum Vertragsschluss seitens der jeweiligen Verkäufer:in. Der Vertragsschluss kommt zustande, sobald ein/e Käufer:in die einzelnen Schritte des Bestellvorganges durchlaufen hat und diesen anschließend mittels Betätigung des Buttons: "Zahlungspflichtig bestellen" abschließt.
2. Hiernach erhält die Käufer:in eine automatisierte, systemseitige Bestätigungsemail der Meck-Schweizer GmbH. Die Käufer:in ist verpflichtet, den Gesamtpreis innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt der Kaufbestätigung zu zahlen, es sei denn die Parteien des Kaufvertrages treffen abweichende Vereinbarungen.
3. Die Meck-Schweizer GmbH ist am Vertragsschluss zwischen Teilnehmer:innen nicht beteiligt und gibt keine Zusagen oder Garantien in Bezug auf die Beschaffenheit der von Teilnehmer:innen angebotenen Waren und Dienstleistungen ab. Die Anbieter:innen von Artikeln und Dienstleistungen sind selbst für die Beschreibung ihrer Angebote verantwortlich.
IV. Kosten
1. Für einzelne Nutzungshandlungen und die hierbei von der Meck-Schweizer GmbH erbrachten Leistungen, berechnet die Meck-Schweizer GmbH der Käufer:in Gebühren in Form von Provisionen. Provisionen werden für den erfolgreichen Einkauf eines Artikels erhoben. Die Höhe der Provision wird jeweils zwischen der Käufer:in und der Meck-Schweizer GmbH vereinbart und richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste der Meck-Schweizer GmbH. Die Provision wird mit Zustandekommen des Kaufvertrages sofort fällig. Eine von der Verkäufer:in nachträglich gewährte Rabattierung ist für die Berechnung der Provision unbeachtlich.
2. Darüber hinaus behält sich die Meck-Schweizer GmbH vor, optionale Zusatzleistungen gegen gesonderte Vergütung anzubieten. Die hierbei anfallenden Kosten können der Meck-Schweizer GmbH -Preisliste entnommen werden und werden im Buchungsprozess der Zusatzleistung konkret ausgewiesen.
3. Die Meck-Schweizer GmbH kann die allgemeine Höhe der Gebühren gemäß der Preisliste jederzeit ändern. Allgemeine Preisänderungen werden der Teilnehmer:in jeweils rechtzeitig vor deren Anwendbarkeit mitgeteilt.
4. Die konkret anfallende Vergütung und die im Einzelfall anwendbaren Gebühren werden jeweils beim Einkauf eines Artikels zwischen der Käufer:in und der Meck-Schweizer GmbH vereinbart. Diese konkrete angebotsbezogene Vergütung kann nur in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden.
5. Bei Nutzung der Plattform kann durch die Käufer:in ein Transportauftrag für die gehandelten Waren ausgelöst werden. Die anfallenden Logistikkosten werden gesondert abgerechnet.
V. Meck-Schweizer GmbH-Rechnung
1. Die von der Käufer:in zu entrichtenden Entgelte werden regelmäßig nach Entstehen spätestens innerhalb von sieben (7) Tagen im Zuge einer Rechnungsstellung durch die Meck-Schweizer GmbH abgerechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt dabei per E-Mail als PDF, an die von der Käufer:in hinterlegten E-Mailadresse. Zusätzlich ist die Rechnung innerhalb des Verkäufer:innenprofils einsehbar.
2. Unabhängig von der Zahlmethode gilt das jeweils in der Rechnung ausgewiesene Fälligkeitsdatum.
3. Schlägt der Forderungseinzug im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens fehl, so hat der/die Käufer:in die in Folge der Rücklastschrift angefallenen Mehrkosten ("Rücklastschriftgebühren") zu erstatten, es sei denn, der/die Käufer:in hat das Fehlschlagen nachweislich nicht zu vertreten. Die Meck-Schweizer GmbH wird der Käufer:in nach Feststellung des fehlgeschlagenen Forderungseinzuges über die Höhe der fälligen Forderung, sowie über die Höhe der angefallenen Rücklastschriftgebühren, unter Fristsetzung zum Forderungsausgleich, per E-Mail in Kenntnis setzen.
VI. Pflichten der Teilnehmer:innen
1. Teilnehmer:innen sind bei der Nutzung der Plattform an geltendes Recht, die Einhaltung der guten Sitten, sowie die Regeln gebunden, die die Meck-Schweizer GmbH für die ordnungsgemäße Nutzung aufstellt. Insbesondere gilt, dass Teilnehmer:innen für eigene Inhalte uneingeschränkt selbst verantwortlich sind.
2. Teilnehmer:innen sind verpflichtet, die Zugangskennung zum eigenen Profil stets geheim zu halten und überdies die Meck-Schweizer GmbH umgehend davon in Kenntnis zu setzen, sobald der Verdacht der unrechtmäßigen Nutzung des Teilnehmer:innenkontos durch einen nicht autorisierten Dritten besteht.
3. Ferner dürfen Adressen, E-Mail-Adresse, sowie sonstige Kontaktdaten, die den Teilnehmer:innen im Rahmen der Nutzung der Plattform zur Kenntnis gelangt sind, nicht für andere Zwecke genutzt oder weitergegeben werden.
4. Teilnehmer:innen ist es untersagt, schädliche Technologien, die der Plattform, Teilnehmer:innen oder Dritten schaden oder diese belästigen können, einzusetzen, oder eine übermäßige Belastung der Plattform herbeizuführen oder Inhalte zu veröffentlichen, welche die Integrität, Stabilität oder Verfügbarkeit der Plattform gefährden können.
VII. Sanktionen und sonstige Maßnahmen bei Verstößen
1. Sobald die Meck-Schweizer GmbH konkrete Anhaltspunkte für den Verstoß einer Teilnehmer:in gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, diese Nutzungsbedingungen oder sonstige berechtigte Interessen der Meck-Schweizer GmbH vorliegen (nachfolgend: "Missbrauchsverdacht"), behält sich die Meck-Schweizer GmbH vor, Maßnahmen gegen diese Teilnehmer:in zu ergreifen. Bei der Auswahl der Maßnahmen bezieht die Meck-Schweizer GmbH die Betriebserfordernisse der Plattform, eigene Haftungsrisiken, sowie die berechtigten Interessen etwaiger Anspruchsteller:innen, als auch der Teilnehmer:in in seine Entscheidung mit ein. Bis zur vollständigen Ausräumung des Missbrauchsverdachts, kann die Meck-Schweizer GmbH unter anderem:
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Teilnehmer:innen verwarnen unter Aufforderung, Verstöße umgehend einzustellen;
Inhalte der Teilnehmer:in ändern oder ersatzlos löschen;
Teilnehmer:innenkonten vorübergehend ein- bzw. beschränken;
Teilnehmer:innenkonten vorübergehend sperren;
Teilnehmer:innen vollständig und dauerhaft ausschließen.
Die Meck-Schweizer GmbH behält sich weitere Maßnahmen ausdrücklich vor. Gesetzliche Ansprüche der Meck-Schweizer GmbH wegen des Missbrauchs bleiben von diesen Maßnahmen unberührt.
2. Nach Kenntniserlangung eines Missbrauchsverdachts, wird die Meck-Schweizer GmbH der Teilnehmer:in grundsätzlich hierüber informieren und eine, dem Einzelfall entsprechende, angemessene Frist zur Stellungnahme setzen.
VIII. Haftungsfreistellung
Der/die Teilnehmer:in stellt die Meck-Schweizer GmbH von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte (andere Teilnehmer:innen oder sonstige Dritte) gegenüber der Meck-Schweizer GmbH wegen einer Rechts- oder Pflichtverletzung der Teilnehmer:in geltend machen, es sei denn, der/die Teilnehmer:in hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Dies umfasst insbesondere das rechts- oder vertragswidrige Einstellen von Inhalten. Zu erstatten sind auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung (insbes. Anwaltskosten), die der Meck-Schweizer GmbH durch das Fehlverhalten einer Teilnehmer:in nachweislich entstanden sind. Im Falle einer solchen etwaigen gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung ist der/die Teilnehmer:in verpflichtet, der Meck-Schweizer GmbH alle notwendigen Auskünfte zu erteilen, sowie Dokumente und sonstige Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Verteidigung erforderlich sind.
IX. Laufzeit; Kündigung
Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann sowohl von der Teilnehmer:in als auch von der Meck-Schweizer GmbH jederzeit mit einer Frist von sieben (7) Tagen ordentlich gekündigt werden. Für die Kündigungserklärung des Teilnehmers genügt eine schriftliche Mitteilung an die Meck-Schweizer GmbH, eine E-Mail an info@meck-schweizer.de oder die Abmeldung im Profil über den Menüpunkt "Profil bearbeiten".
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Meck-Schweizer GmbH ist berechtigt, während des Laufs der gesetzten Frist vorläufige Maßnahmen gemäß Ziffer VII zu ergreifen.
X. Nutzungsrechte
1. Der/die Teilnehmer:in räumt der Meck-Schweizer GmbH die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Rechte an den von ihm auf der Plattform eingestellten Inhalten ein. Dies umfasst insbesondere das Recht, die von der Teilnehmer:in eingestellten Inhalte soweit erforderlich zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen oder zu bearbeiten. Je nach eingestelltem Inhalt kann die erforderliche Nutzung auch über die Beendigung der Teilnahme hinaus erfolgen (z.B. auslaufende Angebote, Beiträge im Forum).
2. Weitergehend räumt der/die Teilnehmer:in der Meck-Schweizer GmbH das Recht ein, die von ihm eingestellten Inhalte in der Werbung für die Plattform oder einzelne Angebote zu verwenden, insbesondere für Werbung im Internet), in der Printwerbung und/oder TV-Werbespots. Die Meck-Schweizer GmbH ist insoweit berechtigt, Inhalte des/der Teilnehmer:in zu diesem Zweck zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten, zu senden und/oder Sendungen oder öffentliche Zugänglichmachungen wiederzugeben. Das Werberecht endet mit Beendigung der Teilnahme des einstellenden/einstellende Teilnehmer:in; die Meck-Schweizer GmbH ist jedoch berechtigt, zu diesem Zeitpunkt bereits produzierte oder vorhandene Werbemittel für einen angemessenen Übergangszeitraum von mindestens 6 Monaten weiter zu verwenden.
3. Die gemäß Ziffern 1 und 2 eingeräumten Rechte werden der Meck-Schweizer GmbH als einfaches, räumlich unbefristetes und kostenloses Nutzungsrecht vom der Teilnehmer:in eingeräumt. Die gemäß Ziffern 1 und 2 eingeräumten Rechte können von der Meck-Schweizer GmbH soweit auf Dritte übertragen und unterlizenziert werden, falls keine berechtigten Interessen des/der Teilnehmer:in überwiegen.
XI. Haftungsbeschränkung
1. Die nachfolgenden Regelungen zur Haftungsbeschränkung der Meck-Schweizer GmbH gelten für alle Schadensersatzansprüche und Haftungsfälle, unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen, außer für:
a) Ansprüche des/der Teilnehmer:in wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
b) Rechte und Ansprüche des/der Teilnehmer:in bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch die Meck-Schweizer GmbH oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die die Meck-Schweizer GmbH eine Garantie übernommen hat,
c) Ansprüche und Rechte des/der Teilnehmer:in, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Meck-Schweizer GmbH selbst, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie
d) Ansprüche des/der Teilnehmer:in nach dem Produkthaftungsgesetz.
Für vorstehende Ausnahmen verbleibt es allein bei der gesetzlichen Regelung.
2. Die Meck-Schweizer GmbH haftet bei leicht fahrlässiger Schadensverursachung nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), d.h. von Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist oder auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der Meck-Schweizer GmbH begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für die Meck-Schweizer GmbH vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist eine Haftung der Meck-Schweizer GmbH bei leicht oder einfach fahrlässiger Schadensverursachung ausgeschlossen.
3. Eine Haftung für nicht bestehende Verfügbarkeit der Plattform ist ausgeschlossen. Insbesondere bestehen keine Ansprüche gegen die Meck-Schweizer GmbH, soweit eine nicht bestehende Verfügbarkeit Auswirkungen auf Kaufverträge hat, etwa weil ein Artikel nicht eingestellt werden kann oder ein Kaufvertragsabschluss nicht zustande kommt. Ebenso wird eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung der Meck-Schweizer GmbH wegen anfänglicher Mängel ausgeschlossen.
4. Die Meck-Schweizer GmbH haftet nicht für die Durchführung von Verträgen zwischen Teilnehmer:innen.
XII. Vertragsübernahme durch Dritte
Die Meck-Schweizer GmbH ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier (4) Wochen seine Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der/die Teilnehmer:in berechtigt, den Nutzungsvertrag innerhalb von drei (3) Wochen nach Erhalt der Mitteilung mit einer Frist von vier (4) Arbeitstagen zu kündigen.
XIII. Änderung der AGB
Die Meck-Schweizer GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit diese Nutzungsbedingungen zu ändern und die Nutzung der Plattform neuen oder weiteren Vertragsbedingungen zu unterwerfen. Die geänderten Bedingungen werden dem/der Teilnehmer:in, unter Einhaltung einer angemessenen Vorankündigungsfrist vor Inkrafttreten, per E-Mail zugesandt. Diese erlangen Wirkung, wenn der/die Teilnehmer:in den Änderungen nicht vor dem jeweiligen Zeitpunkt des Inkrafttretens ausdrücklich widerspricht. Im Rahmen der Zusendung der geänderten Bedingungen, wird die Meck-Schweizer GmbH den/die Teilnehmer:in gesondert auf die Möglichkeit des Widerspruches und die Folgen des Untätigbleibens besonders hinweisen. Für den Fall, dass der/die Teilnehmer:in den Änderungen entgegen tritt, kann die Meck-Schweizer GmbH das Nutzungsverhältnis kündigen.
XIV. Schlussbestimmungen; anwendbares Recht; Gerichtsstand
1. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Korrespondenz zwischen der Meck-Schweizer GmbH und den/der Teilnehmer:in erfolgt in deutscher Sprache. Eine auf der Plattform ggf. verfügbare Übersetzung dieser Nutzungsbedingungen ist unverbindlich; maßgeblich ist allein die deutsche Fassung.
2. Die Meck-Schweizer GmbH hat als Betreiber der Plattform das uneingeschränkte, digitale Hausrecht inne.
3. Die Meck-Schweizer GmbH kann sich zum Zwecke der Vertragserfüllung auch Dritter als so genannte Erfüllungsgehilfen bedienen. Ansprüche gegen die Meck-Schweizer GmbH dürfen an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten werden.
4. Für alle im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Unberührt bleiben zwingende Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates eines/r Verbraucher:in.
5. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz der Meck-Schweizer GmbH. Dies gilt auch, wenn der/die Teilnehmer:in keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, der/die Teilnehmer:in seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland heraus verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort nicht bekannt ist.
Ende der AGB
Stand: November 2024
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Meck-Schweizer GmbH
– Verkäuferbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Die vorliegenden Verkäufer:innenbedingungen gelten in Ergänzung und bei Widersprüchen vorrangig zu den zwischen den Parteien bereits vereinbarten "Allgemeinen Nutzungsbedingungen". Im Übrigen gelten diese fort.
2. Die hiesigen Bedingungen regeln das erweiterte Vertragsverhältnis zwischen der Meck-Schweizer GmbH und demjenigen Teilnehmer:innen, welcher sich als Verkäufer:in registriert hat (nachfolgend "Verkäufer:in").
II. Verkäufer bei der Meck-Schweizer GmbH werden
1. Das Anbieten von Artikeln oder Dienstleistungen ist ausschließlich Teilnehmern vorbehalten, die den Allgemeinen Nutzungsbedingungen, sowie den vorliegenden Verkäuferbedingungen zugestimmt haben.
2. Um auf der Plattform als Verkäufer:in auftreten zu können, muss der/die Teilnehmer:in bei der Registrierung den Button "auch Verkäufer:in" aktivieren.
3. Der/die Teilnehmer:in ist verpflichtet, die im Zuge des Registrierungsprozesses abgefragten Daten richtig und wahrheitsgemäß anzugeben und stets aktuell zu halten. Selbiges gilt für alle erforderlichen, gesetzlich vorgeschriebenen Angaben und Informationspflichten.
4. Nach dem Abschluss des Registrierungsprozesses - durch Ausfüllen der Anmeldemaske und Betätigung des entsprechenden Buttons – findet durch die Meck-Schweizer GmbH eine Prüfung der Zugangsberechtigung des/der Verkäufer:in zur Plattform der Meck-Schweizer GmbH statt. Bei Zustimmung verschickt die Meck-Schweizer GmbH eine Nachricht an die im Zuge des Registrierungsprozesses vom Anmelder angegebene E-Mail-Adresse. Der Vertrag mit der Meck-Schweizer GmbH wird erst geschlossen, wenn der/die Anmelder:in die in dieser E-Mail angegebene Internetadresse (Link) aufruft. Fehler der Eingaben kann der/die Teilnehmer:in vor dem Abspeichern jederzeit korrigieren.
III. Verbindliche Angebote einstellen
1. Um einen Artikel oder eine Dienstleistung auf der Plattform anzubieten, muss zunächst ein entsprechendes Angebot – durch Ausfüllen aller erforderlichen Felder und anschließender Betätigung des entsprechenden Buttons oder auf einem anderen von der Meck-Schweizer GmbH zur Verfügung gestellten Weg – eingestellt werden. Der/die Verkäufer:in ist dabei verpflichtet, das Angebot in der zu den Artikeln passenden Kategorie einzustellen. In der Folge wird das Angebot in der jeweils gewählten Kategorie im Online-Katalog gelistet und ist im Teilnehmer:innenkonto des/der Verkäufer:in einsehbar.
2. Der/die Verkäufer:in ist verpflichtet, sich über die rechtlichen Bedingungen des Warenverkaufs bzw. des vertraglichen Abschlusses von Werk- und Dienstverträgen zu informieren und den hieraus resultierenden (vor-)vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Dies gilt sowohl für (vor-vertragliche Pflichtinformationen, Angebotsbeschreibungen, als auch jedwede sonstige vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Angebot.
3. Die Angebotsbeschreibung muss in deutscher Sprache gehalten werden.
4. Mit dem Einstellen des Angebots, gibt der Verkäufer ein verbindliches, auf Abschluss des Vertrages gerichtetes, Angebot ab, welches jeder/e Käufer:in gemäß den Allgemeinen Nutzungsbedingungen annehmen kann.
IV. Gebühren
1. Die Registrierung, sowie die Teilnahme als Verkäufer:in sind kostenlos. Die Meck-Schweizer GmbH erhebt ausschließlich gegenüber Käufern Kosten in Form von Provisionen
2. Darüber hinaus behält sich die Meck-Schweizer GmbH vor, optionale Zusatzleistungen gegen gesonderte Vergütung anzubieten. Die hierbei anfallenden Kosten können der Meck-Schweizer GmbH -Preisliste entnommen werden und werden im Buchungsprozess der Zusatzleistung konkret ausgewiesen.
V. Pflichten des Verkäufers
1. In Ergänzung zu den Allgemeinen Nutzungsbedingungen ist der/die Verkäufe:in verpflichtet, ausschließlich Waren oder Leistungen anzubieten, die geltendem Recht, Rechten Dritter, den guten Sitten sowie den Regeln, die die Meck-Schweizer GmbH für die Nutzung der Plattform vorsieht nicht zuwiderlaufen.
2. Darüber hinaus ist der/die Verkäufer:in grundsätzlich verpflichtet, die angebotenen Artikel im Rahmen der von ihm benannten Lieferzeit übergeben und übereignen zu können, es sei denn die Vertragsparteien des Kaufvertrages haben etwas Abweichendes vereinbart.
3. Der/die gewerblich handelnde Verkäufer:in ist überdies verpflichtet, dies eindeutig aufzuzeigen und allen einschlägigen rechtlichen Informationspflichten nachzukommen.
VI. Sanktionen und sonstige Maßnahmen bei Verstößen
1. In Ergänzung zu den Allgemeinen Nutzungsbedingungen, kann die Meck-Schweizer GmbH im Falle eines Missbrauchsverdachts, z.B. auch wegen Verstoßes gegen diese Verkäuferbedingungen, Sanktionen gegen den/die Verkäufer:in ergreifen. Hierunter fallen unter anderem:
Aussetzen, Sperren oder Beenden von aktiven Angeboten;
Be- bzw. Einschränkung der Verkaufsaktivitäten des/der Verkäufer:in
Vorübergehende oder endgültige Sperrung des/der Verkäufer:in
Die Meck-Schweizer GmbH behält sich weitere Maßnahmen ausdrücklich vor. Gesetzliche Ansprüche der Meck-Schweizer GmbH wegen des Missbrauchs bleiben von diesen Maßnahmen unberührt.
2. Die Meck-Schweizer GmbH ist zudem befugt, nach eigenem Ermessen, Angebote von Verkäufer:innen zu entfernen, die nicht zur Gesamtaussage der Meck-Schweizer GmbH- Plattform passen.
VII. Laufzeit; Kündigung
Hinsichtlich Laufzeit und Kündigung gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Darüber hinaus ist sowohl der/die Verkäufer:in, als auch die Meck-Schweizer GmbH berechtigt, die Teilnahme an der Plattform als Verkäufer:in mit einer Frist von sieben (7) Tagen ordentlich zu kündigen, ohne dass hierdurch das auf Basis der Allgemeinen Nutzungsbedingungen begründete Nutzungsverhältnis aufgehoben wird ("Teilkündigung").
VIII. Änderung der AGB
Die Meck-Schweizer GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit diese Händlerbedingungen zu ändern und die Nutzung der Plattform neuen oder weiteren Vertragsbedingungen zu unterwerfen. Die geänderten Bedingungen werden dem/der Verkäufer:in, unter Einhaltung einer angemessenen Vorankündigungsfrist vor Inkrafttreten, per E-Mail zugesandt. Diese erlangen Wirkung, wenn der/die Verkäufer:in den Änderungen nicht vor dem jeweiligen Zeitpunkt des Inkrafttretens ausdrücklich widerspricht. Im Rahmen der Zusendung der geänderten Bedingungen, wird die Meck-Schweizer GmbH den/der Verkäufer:in gesondert auf die Möglichkeit des Widerspruches und die Folgen des untätig Bleibens besonders hinweisen. Für den Fall, dass der/die Verkäufer:in den Änderungen entgegen tritt, kann die Meck-Schweizer GmbH das Nutzungsverhältnis kündigen.
XI. Schlussbestimmungen; anwendbares Recht; Gerichtsstand
1. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Korrespondenz zwischen der Meck-Schweizer GmbH und den/der Verkäufer:in erfolgt in deutscher Sprache.
2. Für alle im Zusammenhang mit den Händlerbedingungen entstehenden Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz der Meck-Schweizer GmbH. Dies gilt auch, wenn der/die Teilnehmer:in keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, der/die Teilnehmer:in seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland heraus verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort nicht bekannt ist.
Ende der AGB
Stand: November 2024